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   BGH, 24.05.2023 - 4 StR 66/23   

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https://dejure.org/2023,14406
BGH, 24.05.2023 - 4 StR 66/23 (https://dejure.org/2023,14406)
BGH, Entscheidung vom 24.05.2023 - 4 StR 66/23 (https://dejure.org/2023,14406)
BGH, Entscheidung vom 24. Mai 2023 - 4 StR 66/23 (https://dejure.org/2023,14406)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 346 Abs. 2 StPO; § 406 StPO
    Revision (Versäumung der Revisionsbegründungsfrist: Aufhebung des Verwerfungsbeschlusses); Adhäsionsausspruch (Grundurteil: Geltendmachung eines bezifferten Anspruches, immaterielle Schäden, Spätfolgen, Feststellungsinteresse)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 29.09.2020 - 3 StR 280/20

    Keine Gesetzeskonkurrenz zwischen Herstellung und Verbreitung

    Auszug aus BGH, 24.05.2023 - 4 StR 66/23
    Dessen Erlass setzt nach §§ 304, 308 ZPO voraus, dass die klagende Partei einen bezifferten Anspruch geltend macht (vgl. nur BGH, Beschluss vom 10. August 2021 - 6 StR 333/21 Rn. 2; Beschluss vom 29. September 2020 - 3 StR 280/20 Rn. 9; jew. mwN).

    Auch im Übrigen enthalten die Urteilsgründe keine Begründung für ein Feststellungsinteresse, wie sie unter den vorliegenden Umständen jedoch geboten gewesen wäre (vgl. hierzu allgemein BGH, Beschluss vom 29. September 2020 - 3 StR 280/20 Rn. 10; Beschluss vom 12. November 2019 - 3 StR 436/19 Rn. 4).

  • BGH, 12.11.2019 - 3 StR 436/19

    Adhäsionsausspruch (Zeitpunkt des Zinsbeginns; Feststellungsausspruch)

    Auszug aus BGH, 24.05.2023 - 4 StR 66/23
    Auch im Übrigen enthalten die Urteilsgründe keine Begründung für ein Feststellungsinteresse, wie sie unter den vorliegenden Umständen jedoch geboten gewesen wäre (vgl. hierzu allgemein BGH, Beschluss vom 29. September 2020 - 3 StR 280/20 Rn. 10; Beschluss vom 12. November 2019 - 3 StR 436/19 Rn. 4).
  • BGH, 14.09.2021 - 5 StR 164/21

    Revisionsbegründungsfrist

    Auszug aus BGH, 24.05.2023 - 4 StR 66/23
    Der zugleich gestellte Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Revisionsbegründungsfrist ist damit gegenstandslos (vgl. BGH, Beschluss vom 14. September 2021 - 5 StR 164/21 Rn. 3; Beschluss vom 21. Januar 1958 - 1 StR 236/57, BGHSt 11, 152, 154).
  • BGH, 10.08.2021 - 6 StR 333/21

    Entscheidung im Adhäsionsverfahren (Geltendmachung eines bezifferten Anspruches

    Auszug aus BGH, 24.05.2023 - 4 StR 66/23
    Dessen Erlass setzt nach §§ 304, 308 ZPO voraus, dass die klagende Partei einen bezifferten Anspruch geltend macht (vgl. nur BGH, Beschluss vom 10. August 2021 - 6 StR 333/21 Rn. 2; Beschluss vom 29. September 2020 - 3 StR 280/20 Rn. 9; jew. mwN).
  • BGH, 21.01.1958 - 1 StR 236/57
    Auszug aus BGH, 24.05.2023 - 4 StR 66/23
    Der zugleich gestellte Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Revisionsbegründungsfrist ist damit gegenstandslos (vgl. BGH, Beschluss vom 14. September 2021 - 5 StR 164/21 Rn. 3; Beschluss vom 21. Januar 1958 - 1 StR 236/57, BGHSt 11, 152, 154).
  • BGH, 01.09.2022 - 4 StR 239/22

    Adhäsionsausspruch (Feststellungsausspruch hinsichtlich der Ersatzpflicht des

    Auszug aus BGH, 24.05.2023 - 4 StR 66/23
    Denn den Urteilsgründen ist hinsichtlich der immateriellen Schäden nicht zu entnehmen, dass die Nebenklägerin unvorhersehbare Spätfolgen der Tat zu befürchten hätte, die nicht bereits bei der Bemessung des zu zahlenden Schmerzensgeldes berücksichtigt werden könnten (vgl. zum sog. Grundsatz der Einheitlichkeit des Schmerzensgeldes etwa BGH, Beschluss vom 1. September 2022 - 4 StR 239/22 Rn. 3; Beschluss vom 11. Mai 2022 - 4 StR 21/22).
  • BGH, 11.05.2022 - 4 StR 21/22

    Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Senats zum Rücktritt vom

    Auszug aus BGH, 24.05.2023 - 4 StR 66/23
    Denn den Urteilsgründen ist hinsichtlich der immateriellen Schäden nicht zu entnehmen, dass die Nebenklägerin unvorhersehbare Spätfolgen der Tat zu befürchten hätte, die nicht bereits bei der Bemessung des zu zahlenden Schmerzensgeldes berücksichtigt werden könnten (vgl. zum sog. Grundsatz der Einheitlichkeit des Schmerzensgeldes etwa BGH, Beschluss vom 1. September 2022 - 4 StR 239/22 Rn. 3; Beschluss vom 11. Mai 2022 - 4 StR 21/22).
  • BGH, 08.08.2023 - 1 StR 240/23

    Bewertung der konkreten seelischen Beeinträchtigung des betroffenen

    a) Der Erlass eines Grundurteils nach § 406 Abs. 1 Satz 2 StPO in Verbindung mit § 304 ZPO setzt voraus, dass die klagende Partei einen bezifferten Anspruch geltend macht (BGH, Beschlüsse vom 24. Mai 2023 - 4 StR 66/23 Rn. 4; vom 10. August 2021 - 6 StR 333/21 Rn. 2 und vom 29. September 2020 - 3 StR 280/20 Rn. 9; jeweils mwN).
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